AK-KiGo Infos

Statuten des AK-KIGO

(Neufassung 2021)

Hier kannst du den Statutentext downloaden

A) Ziel und Aufgabe

1. Der Arbeitskreis für Gottesdienste für und mit Kinder(n) (AK-KIGO) ist ein Arbeitskreis der Evangelischen Jugend Österreich (EJÖ).

2. Der Arbeitskreis sieht seine besondere Aufgabe und Zielsetzung in der Förderung von Gottesdiensten für und mit Kinder(n) in den Evangelischen Kirchen A. und H.B. in Österreich.
Er tut dies vor allem durch:

  • Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter*innen (MA) im Bereich „Kirche für und mit Kinder(n)“ durch regionale und gesamtösterreichische Tagungen
  • Erarbeitung und Empfehlung von Materialien für Gottesdienste für und mit Kinder(n)
  • Kontakte mit den Kindergottesdienstverbänden im Ausland, um die Entwicklung im Bereich von Gottesdiensten für und mit Kinder(n) für die evangelischen Kirchen in Österreich umzusetzen und nutzbar zu machen
  • Finanzielle Unterstützung einzelner Projekte im Bereich Gottesdienste für und mit Kinder(n) in den Pfarrgemeinden (per Subventionsantrag durch die Pfarrgemeinde)
B) Zusammensetzung und Funktionen

1. Der AK-KIGO setzt sich aus folgenden ordentlichen Mitgliedern zusammen:
a) Je ein/e gewählte/r Vertreter*in pro Gliederung der EJ auf der Ebene der Superintendentialgemeinden A.B. bzw. der Gesamtgemeinde H.B. - das sind: EJ Burgenland, EJ Wien, EJ Steiermark, EJ Niederösterreich, EJ Oberösterreich, EJ Salzburg-Tirol, EJ Kärnten-Osttirol und EJ H.B.. Diese/r Vertreter:in wird vom jeweiligen Jugendrat gewählt, muss jedoch nicht Mitglied des Gremiums sein.
Wiederwahl ist möglich.

b) Ein weiteres Mitglied aus jeder der oben genannten Gliederungen, das vom Arbeitskreis berufen wird (Kooptierung). Die vom AK-KIGO berufenen Mitglieder können mit 2/3 Mehrheit wieder abberufen werden bzw. selbst zurücktreten.

c) Der Jugendrat für Österreich ist durch ein von diesem nominiertes Mitglied mit Sitz und Stimme vertreten. Dieses Mitglied ist vorrangig Kontaktstelle zum Jugendrat für Österreich.

d) Der/die Inhaber:in der Jugendpfarrstelle für Österreich ist qua Amt mit Sitz und Stimme im Arbeitskreis vertreten.

Beide Vertreter:innen der Gliederungen (gewählte und kooptierte) müssen über praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Kindergottesdienstes verfügen, in den jeweiligen Jugendräten regelmäßig Bericht erstatten und Mitglied der evangelischen Kirchen A. und H.B. sein.

2. Alle ordentlichen Mitglieder sind mit Sitz und Stimme ausgestattet.

3. Der Arbeitskreis kann für einzelne Sachbereiche bis zu drei außerordentliche Mitglieder zusätzlich kooptieren. Diese sind mit beratender Stimme ausgestattet.

4. Der Arbeitskreis wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende:n mit 2/3 Mehrheit. Mit einfacher Mehrheit werden ein/e Stellvertreter*in sowie ein/e Finanzreferent:in gewählt.

5. Die Gliederungen sind aufgefordert, die Arbeit des AK-KIGO zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf Zahlungen von Porto und Telefonkosten für die Organisation von Tagungen wie auch die Herstellung und den Versand von Einladungen, das Bereitstellen von vorhandenen Materialien für Schulungen für Mitarbeitende oder für einzelne Aktionen.

6. Bei der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung gesamtösterreichischer Tagungen für Mitarbeiter:innen im Bereich „Kirche für und mit Kinder(n)“ handelt der Arbeitskreis im Rahmen der Ordnung der EJÖ selbständig.

7. In den Sitzungen des Arbeitskreises sind alle theologisch, pädagogisch und praktisch anfallenden Fragen des Gottesdienstes für und mit Kinder(n) in Österreich zu behandeln sowie Beschlüsse bezüglich der Aufgaben gemäß A)2. zu fassen. In jeder Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das auch an die Bundesgeschäftsstelle der EJÖ zu senden ist.

8. Innerhalb des Arbeitskreises werden die einzelnen Arbeitsbereiche auf die Mitglieder aufgeteilt.

9. Aufgaben der von den DJRs/Jugendrat H.B. gewählten und vom AK berufenen Mitglieder:

  • Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen und Vorbereitungstreffen des AK-KIGO (persönlich oder virtuell) sowie Mitarbeit auf der gesamtösterreichischen Tagung.
  • Kontaktstelle für Mitarbeiter:innen ihrer Diözese/Kirche H.B. im Bereich Gottesdienste mit und für Kinder in Zusammenarbeit mit dem/der jeweiligen diözesanen Kinder- und Jugendreferent:in bzw. Jugendpfarrer:in.
  • Vorstellung und Vertretung der Kindergottesdienstarbeit innerhalb der Diözese/Kirche H.B., insbesondere in Gremien, bei Mitarbeiter:innentreffen, Pfarrkonferenzen u.Ä.
C) Finanzen

Der AK-KIGO wird ausschließlich mit Mitteln der EJÖ finanziert, welche sich wiederum aus Mitteln der Bundesjugendförderung (ausschließlich für die Subvention der gesamtösterreichischen Tagung) sowie Zuschüssen der EJÖ zusammensetzt – aktuelle Beträge siehe Anhang.

Die Mittel der EJÖ werden vor allem für die Abhaltung der jährlichen Gesamt-AK-Sitzung, des Tagungsvorbereitungstreffens und allfällige Organisationskosten (Porto, Abos, usf) sowie Unterstützung von Reisekosten zu Tagungen im Ausland und Anschaffung von Merchandise-Artikeln eingesetzt.

„Überschüsse“ können als Rücklagen mitgenommen und angespart werden, dies besonders im Hinblick auf die Reisekostenzuschüsse zur Gesamttagung für Kindergottesdienst der EKD (alle 4 Jahre) und ECCE (alle 3 Jahre).

Zusätzliche Ausgaben können bis Ende März des davorliegenden Jahres beantragt werden.
Die Finanzmittel sollen möglichst effizient und kostensparend eingesetzt werden.
Weitere Einnahmen erzielt der AK-KIGO aus dem Verkauf von KiGo-Materialien (zu Selbstkostenpreisen) sowie Teilnehmer:innenbeiträgen bei Veranstaltungen.


D) Sitzungsmodalitäten

1. Der AK-KIGO trifft sich einmal im Jahr in möglichst voller Besetzung - persönlich an einem gut erreichbaren, kostengünstigen Ort oder virtuell.

2. Das Vorbereitungstreffen am Tagungsort wird von einem kleinen Team wahrgenommen (4-5 Personen).

3. Weitere Sitzungen finden auf jeden Fall auf der Tagung und bei Bedarf statt.

4. Es gelten die Bestimmungen der EJÖ zu Reisekosten, also grundsätzlich Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Autofahrten (Fahrgemeinschaften, Materialtransporte) müssen im Voraus genehmigt werden (Befürwortung durch Vorsitzende:n, VStellvertreter:in und/oder Finanzreferent:in sowie Genehmigung durch EJÖ-Geschäftsführung – Antrag bis 5 Werktage vor Termin).

5. Der AK-KIGO ist beschlussfähig, wenn der Termin der Sitzung mit Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher schriftlich bekanntgegeben wurde und mindestens die Hälfte plus 1 der aktuell stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind (physisch oder virtuell).

6. Sollte der AK-KIGO nicht beschlussfähig sein oder die Sitzung rein virtuell stattfinden, können Vorschläge für Beschlüsse erarbeitet und im Anschluss per Umlaufbeschluss abgestimmt werden (einfache Mehrheit). Dieser wird dem Protokoll der nachfolgenden Sitzung beigefügt.

7. Bei unentschuldigtem, mehrmaligem Fehlen kann der AK-KIGO von ihm kooptierte Mitglieder mit einfacher Mehrheit abberufen bzw. die gewählten Mitglieder beim jeweiligen Jugendrat zur Abberufung oder Nicht-Wiederwahl empfehlen.

AK-KIGO im März 2021
U. Jung, Vorsitzende

Geschichte des AK-KIGO

Mag. Inge Schandl im Oktober 1999

ANFÄNGE DER KINDERGOTTESDIENSTARBEIT

Aus dem Jahre 1528 sind drei Predigtreihen Luthers erhalten, in denen er immer wieder die "lieben Kinder" anspricht. Aus diesen Katechismuspredigten ist ein Jahr später der so genannte Große Katechismus entstanden.

Dieses Kinderpredigtbuch hat Luther den Hausvätern zur eigenen Erbauung und zur Vorbereitung auf die Unterweisung ihrer Kinder zugedacht, wie aus der Vorrede deutlich wird.

Pfarrer D. Friedrich bezeichnet in seiner Geschichte des Kindergottesdienstes den Großen Katechismus Luthers als Musterpredigtbuch für den Kindergottesdienst (1), zumal Kindergottesdienst im 16. Jahrhundert zu allererst Kinderpredigt heißt:

"Der eigentliche Kindergottesdienst starb mit Luther. Was nachher wurde, war die sogenannte Christenlehre für die großen Kinder, die sich wesentlich auf die Übung des Katechismus einstellte. Gottesdienstlich nimmt sich die Kirche der Kinderscharen nicht mehr an. So kommt es zu einer Entfremdung zwischen Kirche und Kind. Die Einführung der Konfirmation sucht nachzuholen, was da versäumt wurde, aber mit untauglichen Mitteln; denn nur ganz vorübergehend kommen die älteren Kinder in die Hand der Kirche.

So ist es  bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts geblieben. Dann erst hat sich die Kirche erst langsam wieder besonnen auf ihre Pflicht dem Kinde gegenüber; eine ganz besondere Notlage musste aber erst den Anstoß dazu geben." (2)

In den großen Städten wuchsen die Kinder der unteren sozialen Schichten beinahe ohne Religionsunterricht auf, sodass die Kirche Sonntagsschulen errichtete. Diese waren als Ersatz für den Elementarunterricht eingerichtet, vor allem aber sollten sie religiöse Unterweisung bieten.

Ein englischer Buchdrucker namens Robert Raikes (1735-1811) richtete für die englischen Proletarierkinder, die überhaupt keinen Schulunterricht genossen, eine eigentliche Sonntagsschule ein, in der die grundlegenden Schulgegenstände Lesen, Schreiben, Rechnen, daneben aber auch mit besonderem Eifer Biblische Geschichte unterrichtet wurden.

Der Methodistenbischof Francis Ashbury in Virginien richtete 1786 für die Jugend seiner Gemeinden, die in den öffentlichen Schulen keinen Religionsunterricht genossen ebenfalls Sonntagsschulen ein, in denen die nötige religiöse Unterweisung nachgeholt wurde. (3)

Die Idee der Sonntagsschulen brachte der deutsche Kaufmann Johann Georg Oncken von England her mit nach Deutschland und richtete in Hamburg die erste deutsche Sontagsschule ein und zwar hauptsächlich für die Proletarierkinder (1825). Da in allen diesen Fällen Unterricht erteilt wurde, waren die Gruppeneinteilung sowie der Helferdienst Selbstverständlichkeit.

In Deutschland stellte sich aber sehr bald die Frage: Warum eigentlich Sonntagsschulen? Aufgrund eines zu der Zeit halbwegs geordneten Religionsunterrichtes gab es in Deutschland nicht diese krasse Unkenntnis der Jugend auf religiösem Gebiet wie z.B. unter der amerikanischen Jugend.

Der Hainburger Pfarrer Rautenberg gründete 1825 eine Sonntagsschule in welche auch J. H. Wichern 1832 als Helfer eintrat. Bereits Wichern führte neben der Bezeichnung Sonntagsschule auch die Bezeichnung Kindergottesdienst. Sowohl Sonntagsschule als auch Kindergottesdienst waren auf deutschem Boden Gründungen der Inneren Mission.

Ausgehend von den Städten breiteten sich die Kindergottesdienste auch auf die Dorfgemeinden aus. Es setzte sich auch allmählich neben dem Begriff Kindergottesdienst die Einsicht, dass man den Kindern nicht nur Schulunterricht, sondern auch Gottesdienst schuldig war, durch. Laut Wichern sollte die korrekte Bezeichnung für Kindergottesdienst der Begriff "Kirchenschule" (4) sein, zumal im Reich der Religionsunterricht völlig der Schule ausgeliefert war.

Allmählich wuchs die Zahl der Helfer im Kindergottesdienst bzw. in der Sonntagsschule an und es entstand auch eigene Literatur.

In Österreich war der Religionsunterricht in der Hand der Pfarrer als Religionslehrer bzw. wurde der Unterricht in den Schulen der Kirchengemeinden gehalten. Abgesehen davon gab es auch praktische Hindernisse durch die österreichische Diaspora bedingt. In den bäuerlichen Landgemeinden gab es außerdem noch die Tradition der Christenlehre.

KINDERGOTTESDIENSTARBEIT IN ÖSTERREICH VON 1870 BIS 1923

Über die Anfrage der Kindergottesdienstarbeit in Österreich sind uns nur sehr wenige Quellen überliefert.

Wir besitzen eine kurze "Geschichte des Kindergottesdienstes in Wien" aus der Feder D. Hans Jacquemars, die uns berichtet, dass der Agent der britischen Bibelgesellschaft Edward Millard Anfang der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus Berlin nach Wien kam und hier zum Begründer der baptistischen Sonntagsschulen wurde. Weitere Sonntagsschulen wurden im Jahre 1870 von einem Iren mit Namen Moore und 1871 vom methodistischen Prediger Christian Dieterle eingerichtet.

Im Winter 1871/72 bemühten sich der reformierte Graf Bylandt, Legationsrat der niederländischen Gesandtschaft und der lutherische Graf von Bernstoff, Legationssekretär der deutschen Botschaft, die Pfarrer der evangelischen Gemeinden für den Kindergottesdienst zu gewinnen.

Jacquemer berichtet, dass am 2. Juni 1872 in der Wohnung Moores der erste landeskirchliche Kindergottesdienst in Wien gehalten wurde. Der neuen Arbeit standen die Verantwortlichen der Kirche mitmisstrauischem Abwarten gegenüber, da diese Form der "Aktivierung der Laien", von denen ja die Arbeit getragen wurde, etwas völlig Neues darstellte. (5) Doch stellte sich bald der Professor der evangelisch-theologischen Fakultät in Wien Dr. Albrecht Karl Vogel in den Dienst der Sache und suchte der Arbeit, die ja nur in Privatwohnungen ihre Heimat hatte, eine landeskirchliche Deckung zu bieten. Es scheint heute fast unglaublich, dass diese kleine, verborgene Arbeit sogar das Interesse der Polizei auf sich zog und Prof. Dr. Vogel am 10. Oktober 1875 berichtete, dass eine Sonntagsschule des Herrn Johnston unter Polizeiaufsicht gestellt wurde und vom 7. Oktober bis Ende 1876 eingestellt werden musste.

Der Grund hierfür war einerseits der besondere Schutz, den der katholische Staat der Konfessionszugehörigkeit der Kinder angedeihen lies, da ja auch sehr viele katholische Kinder in die Sonntagsschule gekommen waren, andererseits lag der Grund hiefür in der Schutzlosigkeit einer völlig privaten Unternehmung, die noch lange nicht von der staatlich anerkannt wurde.

Nachdem 1883 nochmals durch Polizeibefehl die Sonntagsschule verboten worden war, verzichtete man auf katholische Kinder. In der Wohnung Dr. Vogels aufgenommen bahnte sich eine Zeit ruhiger Entwicklung an. Wir hören von einem Kindergottesdienstausflug, einer Weihnachtsfeier mit 60 Kindern und 40 Erwachsenen und der Übernahme des Protektorates über die Kindergottesdienstarbeit im Auftrage der lutherischen und reformierten Gemeinde durch Pfarrer Dr. Zimmermann. Damit war dann auch der erste Schritt getan, dem Kindergottesdienst eine Heimat in der Landeskirche zu geben.

Schließlich konnte der Kindergottesdienst aus der Vogelschen Wohnung 1891 in die große Kirche und damit auch in das Leben der Kirchengemeinde.

Eine ähnliche Entwicklung nahm auch die Kindergottesdienstarbeit in Wien-Währing, deren Initiator der 1882 aus Berlin zugezogene Kaufmann Philipp Schott war. Bald folgten weitere Kindergottesdienste in anderen Bezirken. Und am 20.10.1891 fand in der Reformierten Stadtkirche in Wien eine von Jacquemar veranstaltete "Sonntagsschul-Versammlung" statt.

ÖSTERREICHISCHE SONNTAGSSCHUL-VEREINIGUNG

Die am 12.3.1923 gegründete Österreichische Sonntagsschul-Vereinigung fasste die Arbeit in der Lutherischen und Reformierten Kirche in brüderlicher Zusammenarbeit mit der Methodistischen Kirche, den Baptisten-Gemeinden und der Tschechischen Freien Reformierten Gemeinde zusammen und nahm Verbindung mit dem Weltbund auf.

Dem 1. Ausschuss der Vereinigung gehörten u.a. der methodistische Superintendent Bargmann als Obmann, Universitätsprofessor Dr. D. Gustav Entz von der evangelisch-theologischen Fakultät in Wien, Pfarrer D. Hans Jacquemar, Pfarrer Lic. Erwin Schneider, Fabrikant Rudolf Stroh, Pfarrer Georg Traar an.

AUSZUG: SATZUNGEN ÖSTERR. SONNTAGSSCHUL-VEREINIGUNG

"Die Österreichische Sonntagsschul-Vereinigung verfolgt den Zweck, die Sonntagsschulen der evangelischen Kirche A. und H.B., der Bischöflichen Methodistenkirche, der Baptistengemeinden und der Tschechischen Freien Reformierten Gemeinden in Österreich, um die Ziele der Sonntagsschularbeit zu fördern.

Die Vereinigung wählt jeweils auf ein Jahr einen Ausschuss, der aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister samt ihren Stellvertretern besteht, ferner zwei Prüfer und ebenso auf ein Jahr ihren Vertreter im Weltbund (World`s Sunday School Association).

Bei der Verteilung der Ämter sowie bei Durchführung von Unternehmungen der Vereinigung ist nach Tunlichkeit auf die verschiedenen Bekenntnisse Rücksicht zu nehmen."

Aufgrund finanzieller Unterstützung des Weltverbandes war die Anstellung eines hauptamtlichen Sekretärs, der regelmäßige Vorbereitungsabende für die Helfer im Kindergottesdienst hielt, möglich.

In den 15 Jahren des Bestehens wurden 13 Kindergottesdiensttagungen abgehalten. Diese fanden von 1924 bis 1935 in Salzerbad und 1937 in Türnitz statt. Es wurde reger Kontakt zum Weltverband gepflegt, sodass 1924 auch Vertreter der Vereinigung an der Tagung des Weltverbandes in Glasgow und 1931 an der europäischen Tagung in Budapest teilnahmen.

Nach eigener Definition versuchte die Österreichische Sonntagsschul-Vereinigung das Verantwortungsbewusstsein der Gemeinden gegenüber ihren Kindern zu stärken. Sie half mit zur Gründung und Festigung von Sonntagsschulen. Der Sekretär hielt in den Gemeinden für Eltern und Helfer Vorträg und Kurse. In diesen Vorträgen wurden nicht nur biblisch-stoffliche, sondern auch pädagogisch-methodische Fragen behandelt.

Im Zuge der 8. Kindergottesdiensttagung in Salzerbad 1931, 150 Jahre nach Errichtung der ersten Sonntagsschule, wurden seitens der 150 anwesenden Teilnehmer und Teilnehmerinnen Richtlinien für Kindergottesdienst in Österreich zur Weitergabe an die evangelischen Gemeinden erarbeitet und beschlossen. Aus diesen Richtlinien lassen sich der Stellenwert der Kindergottesdienstarbeit sowie deren Arbeitsweise in den 30er Jahren sehr gut ablesen.

RICHTLINIEN FÜR KINDERGOTTESDIENSTE IN ÖSTERREICH

1.) Die Kinder jeder evangelischen Gemeinde haben ein heiliges, unabweisbares Anrecht auf eine allsonntägliche Sonntagsweihe durch eine gemeinsame gottesdienstliche Feier, die sowohl im ganzen äußeren Verlauf wie in der Art der Darbietung des Wortes Gottes ihrem kindlichen Verständnis und ihrem kindlichen Verständnis und ihrem kindlichen Herzen angepaßt ist. Der sonntägliche Kindergottesdienst ist daher eine ebenso unerlässliche Einrichtung wie jener für die Erwachsenen. In künftigen Berufungsbriefen sollte diese ausdrückliche Bestimmung keinesfalls fehlen.

2.) Da die geistige Entwicklungsstufen während des schulpflichtigen Alters so außerordentlich verschieden sind wie sonst niemals während der späteren Lebensjahre, ist es eine strikte psychologische, religiöse und pädagogische Forderung, den verschiedenen Altersklassen im Kindergottesdienst gebührend Rechnung zu tragen. Hundertfünfzigjährige Erfahrung in den verschiedensten Ländern hat das so genannte Gruppen- und Helfersystem als die günstigste Lösung dieses Problems erwiesen. Dieses System gliedert die große Kindergemeinde nach Altersstufen in kleine, leicht übersehbare Gruppen, ermöglicht in der Darbietung des biblischen Stoffes Anpassung an das verschiedene Fassungsvermögen der Altersstufen und schafft ein persönliches Verhältnis zwischen Kind und Helfer, das dem Kind das Heimischwerden im Gemeindeleben wesentlich erleichtert. Diese Laienhilfe bedeutet zugleich eine gesunde Bestätigung des biblisch-reformatorischen Grundsatzes vom allgemeinen Priestertum der Gläubigen und bildet einen Stab verständnisvoller, wertvoller Mitarbeiter für das kirchliche Leben heran.

3.) Der Einführung und Vertiefung der Helfer in den zu behandelnden Sonntagstext dient die wöchentliche Vorbereitungsstunde. Sie ist im Allgemeinen vom Leiter des Kindergottesdienstes selbst zu halten, und zwar möglichst am Anfang oder in der Mitte, keinesfalls am Ende der Woche. Der durchgesprochene Text muss die Helfer eine Reihe von Tagen innerlich bewegen und beschäftigen, um ihn in gut verarbeiteter Form Sonntags der Kindergruppe nahe bringen zu können. Die gemeinsame Vorbereitungsstunde ist die eigentliche wöchentliche Weihestunde der Helfer für den gemeinsamen Dienst an den Kindern. Sie ist Kern und Geheimnis eines segensreichen Kindergottesdienstes, kein Helfer sollte dabei fehlen.

4.) Literarische Behelfe, welche die Sonntagsschul- und Kindergottesdienstliteratur in großer Zahl aufweist, dienen nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung der Vorbereitungsstunde ...

5.) Bei dem Diasporacharakter unserer evangelischen Gemeinden Österreichs ist die Einrichtung von Kindergottesdiensten an verschiedenen Punkten der Pfarrgemeinde sehr zu befürworten. In die richtigen Hände gelegt, können sie eine Quelle religiösen Lebens gerade für solche Orte werden, die der Ortspfarrer nur selten selbst zu besuchen und gottesdienstlich zu versorgen imstande ist.

6.) Die Förderung der für unser kirchliches Leben überaus wichtigen Kindergottesdienstsache sowie der Helferkräfte dienen die Helfer- und Kindergottesdienstkonferenzen, die für einzelne Gemeinden, Bezirke, Bundesländer gelegentlich abgehalten werden. Insbesondere sei auf die seit 1924 alljährlich für ganz Österreich veranstaltete dreitägige Kindergottesdiensttagung in Salzerbad hingewiesen, welche jedesmal etwa 150 Teilnehmer vereinigt, darunter eine erfreulich große Anzahl von Theologiestudenten.

7.) Die Presbyterien werden gebeten, auch ihrerseits die Kindergottesdienstarbeit kräftig zu fördern, sowohl durch Anregung zur Einrichtung von solchen wie auch durch finanzielle Unterstützung (Anschaffung von Liederbüchern, Kinderblatt, Beihilfen zum Besuch von Konferenzen u.dgl.).

Vielen MitarbeiterInnen der nachfolgenden Generationen bis herauf in unsere Zeit werden einige dieser Richtlinien aus dem Herzen sprechen. Die Tagungen der 20er und 30er Jahre waren gekennzeichnet durch den gleichbleibenden Tagungsort Salzerbad und einer sehr großen Zahl an TeilnehmerInnen. Im Jahre 1933 nahmen an der Tagung rund 200 Personen teil. Davon waren neben 50 Kindern, die von Anfang an willkommene Gäste waren, 68 Studenten unter Führung des Professors für praktische Theologie D. Dr. Entz sowie Doz. D. Dr. Koch und der Evangelisch sozialen Frauenschule mit ihrer Leiterin Frau Hartmann.

Die Teilnahme war für Theologiestudenten frei, weshalb der Vereinigung jährlich ein Zuschuss für die Teilnahme der Theologiestudenten seitens des Bischofs gewährt wurde.

HELFERAMT

Wie bereits in den Richtlinien Punkt 2 ausgeführt und aus dem Tagungsbericht der 30er Jahre ersichtlich, war die Arbeitsweise im Kindergottesdienst durch das so genannte Helfersystem geprägt.

So sah Dr. Piersing in seinem Vortrag anlässlich der 7. österreichischen Sonntagsschultagung 1930 als ideale Form des Kindergottesdienstes, die Gruppen als kleine Familienkreise zu organisieren, d.h. jede Gruppe sollte etwa 4-5 Kinder in sich schließen, um so dem Charakter des einzelnen Kindes möglichst gerecht werden zu können. (6)

Dir. Erwin Jacquemar definiert in einem Vortrag zur Tagung 1955 das Helferamt mit den Worten: "Es sind die Gemeindemitglieder, die nach dem Beginn des Kindergottesdienstes mit Eingangswort, Gebet und Lied die Kinder in Gruppen, die nach Altersstufen zusammengefasst werden, um sich zu sammeln. Nun erzählt der Helfer den Kindern seiner Gruppe die biblische Geschichte, die für den Sonntag bestimmt ist." (7)

Da die Pfarrer durch die österreichische Diasporasituation bedingt, nicht alle Kindergottesdienste selbst halten konnten, wurden in Österreich sehr viele Kindergottesdienste von ReligionslehrerInnen, Gemeindeschwestern und MitarbeiterInnen geleitet. Jacquemar begegnet dabei den Bedenken vieler Pfarrer, dass die Einheit der Wortverkündigung durch den Einsatz von Laien gestört werden könnte, mit den Worten: "Gott ist kein Generalissimus und die Glieder der Gemeinde Jesu Christi sind keine Uniformträger." (8)

Jacquemar muss diese Bedenken auch nicht haben, da es für ihn selbstverständlich ist, dass der Pfarrer mit seinen Helfern wöchentlich zu einer Vorbereitungsstunde zusammenkommt. Er weist darauf hin, dass es nicht Aufgabe des Helfers ist, den Text auszulegen, sondern nur den Kindern die biblische Geschichte so zu erzählen, wie es ihrem Alter und Verständnis entspricht. Die Auslegung gehört in die Katechese, die der Pfarrer hält. Jacquemar sieht drei Aufgaben, die die Helfer im Kindergottesdienst erfüllen sollen:

  • Verkündigung der frohen Botschaft im Kindergottesdienst. Wobei Kindergottesdienst für ihn nicht Religionsunterricht, sondern Anbetung und Heilung ist.
  • Missionarische Aufgaben. Sie wollen Kinder, die noch nicht zum Kindergottesdienst kommen, für den Kindergottesdienst gewinnen.
  • Fühlungnahme mit dem Elternhaus als wichtiger Dienst in der Gemeinde und für die Gemeinde.

Jacquemar forderte auf, dass die Begriffe "Theologie und Laie" im Raum einer evangelischen Gemeinde verschwinden müssen und es sollte nicht mehr von Theologen und Laien, sondern von Gläubigen gesprochen werden.

AUFLÖSUNG DES SONNTAGSSCHULVERBANDES

Die Unterstützung des Weltverbandes beruhte nicht nur auf finanziellen Zuwendungen, sondern auch auf ideeller Unterstützung. So sind uns einige Besuche sowie reger Briefverkehr des Generalsekretärs des Weltverbandes, Dr. Kelly, überliefert. Sein letzter Besuch in Wien am 8.11.1938 galt der Auflösung des Österreichischen Sonntagsschulverbandes. Diese war aufgrund der geänderten politischen Verhältnisse infolge des Anschlusses Österreichs an Deutschland unumgänglich.

Die freikirchliche Sonntagsschularbeit hatte sich dem freikirchlichen Sonntagsschul-Verband in Deutschland angeschlossen. Für die Kindergottesdienstarbeit in der lutherischen und reformierten Kirche gab es zwei Möglichkeiten: Den Anschluss an den landeskirchlichen Reichsverband für Sonntagsschularbeit und die Übernahme der Sonntagsschularbeit durch die Kirche und Zuweisung an das neu gegründete "Evangelische Landesjugendpfarramt" unter der Leitung des Landesjugendpfarrers Georg Traar. (9)

In der letzten Sitzung am 16. September 1938 kam es zu Diskussionen über die Reorganisation der Arbeit, wobei Landesjugendpfarrer Georg Traar darauf hinwies, dass die Arbeit nur dann Aussicht habe ohne Schwierigkeiten getan zu werden, wenn sie unter der Führung der Kirche geschieht. Es gab allerdings auch den Wunsch nach Anschluss an den landeskirchlichen Reichsverband für Sonntagsschularbeit. (10) Deshalb wurde auch der Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche A.B. und H.B. gebeten, Verbindung zum "Reichsverband für Kindergottesdienst und Sonntagsschule" aufzunehmen. (11)

Seitens der Vereinigung kam es bereits im Juli 1938 zu Kontaktaufnahmen. (12) Es wurde hierbei eine Eingliederung in den Reichsverband für Kindergottesdienst und Sonntagsschule geprüft und auch von einigen Mitgliedern angestrebt. Das Vermögen der Vereinigung wurde zu 80% an das Evangelische Jugendwerk und zu 20% an die Freikirchen überwiesen. (13)

KINDERGOTTESDIENSTARBEIT IN ÖSTERR. 1938-1955

Obwohl der Sonntagsschulverein 1938 zu bestehen aufgehört hat, war dies nicht das Ende des Kindergottesdienstes. Dieser hatte nun schon seinen legitimen Platz im Leben der Gemeinden erhalten, sodass es kaum eine Gemeinde ohne Kindergottesdienst gab; auch wenn versucht wurde die Kinder durch andere Veranstaltungen zur gleichen Zeit an der Teilnahme am Gottesdienst zu hindern.

Das evangelische Jugendpfarramt übernahm nach Auflösung des Sonntagsschulvereines die Förderung der Kindergottesdienstarbeit als seine Aufgabe und betreute nun die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Gemeinden.

Nach 1945 wurde sofort wieder damit begonnen im Mitarbeiterblatt "Die Junge Gemeinde" Vorbereitungshilfen für die MitarbeiterInnen im Kindergottesdienst anzubieten.

Das Wochenblatt für die Kinder "Die Kinderfreude" (später "Die Arche") wurde nach der kriegsbedingten Pause wieder herausgegeben und die Verbindung zum Weltverband und der Kindergottesdienstarbeit in Deutschland wieder aufgenommen. Doch war es in den ersten Jahren nicht möglich, der Kindergottesdienstarbeit das Gewicht im kirchlichen Leben zu geben, das ihr die Aufmerksamkeit innerhalb des Jugendwerkes zu widmen, die erforderlich gewesen wäre, weil die Fülle der Aufgaben des Wiederaufbaus der Evangelischen Jugendarbeit zu umfangreich war. Nach der Kirchenverfassung 1949 ist der Pfarrer verpflichtet, in seiner Gemeinde Kindergottesdienst einzurichten und zu halten. Die Fragen, die den Kindergottesdienst betreffen, werden aber überhaupt nicht mehr in der Pfarrschaft oder sonst wo diskutiert.

Es ergibt sich leider daraus leider oft, dass der Kindergottesdienst nicht die ihm gebührende Stellung in der Arbeit des Pfarrers und im Leben der Gemeinde einnimmt. Kindergottesdienst ist aber kein Gottesdienst minderer, primitiverer Sorte! - Hierher gehört andererseits aber auch die Frage, wer eigentlich den Kindergottesdienst halten soll. Die Frage, ob hier nicht gerade ein besonderes Feld praktischer Laienarbeit in der Gemeinde besteht. Denn Laienarbeit in der Gemeinde soll ja nicht nur in den organisatorischen Dingen begrenzt sein. (14)

Vor diesem Hintergrund und den Eindrücken der Tagung des "World Council Of Christian Education And Sunday School Association" im Jahre 1954 auf Antrag von Herbert Schacht die Bildung eines Kindergottesdienstausschusses innerhalb des Jugendwerkes. Die Leitung dieses Ausschusses wurde zunächst dem Diözesanjugendpfarrer Herbert Schacht übertragen.

ERSTE SCHRITTE DES ARBEITSKREIS KINDERGOTTESDIENST

Nach der Gründung des Arbeitskreises für Kindergottesdienst im Jahre 1954, dem als Mitglieder die Diözesanjugendpfarrer angehörten, wurde im Rahmen der Tagung 1957 in Salzerbad ein Vorstand gewählt, der die Arbeit und Verantwortung von Pfarrer Herbert Schacht im Dienste des Arbeitskreises mitzutragen hatte.

Dem ersten Vorstand gehörten an: Pfarrer Jahn (St. Andra Wördern), Dir. Jacquemar (Salzerbad), Landesjugendwart Kimmel (Wien), Landesjugendpfarrer Matiasek (Wien), Dr. Hertha Pyrker (Wien), Diözesanjugendpfarrer Herbert Schacht (Baden)

Die erste Verbindung, die der neu gegründete Arbeitskreis mit dem Britischen Komitee des WCCESSA ("World Council Of Christian Education And Sunday School Association") aufgenommen hat, war die Bitte um einen finanziellen Zuschuss für die Herausgabe einer Bibelleseordnung für junge Menschen, die damals jedes Jahr mit kurzen Auslegungen der täglichen Lesung herausgegeben und später in das "Jahrbuch der Evangelischen Jugend" eingearbeitet wurde.

Vom 29.4.1955 bis 1.5.1955 war es dann soweit, die erste Tagung nach Kriegsende konnte in Salzerbad abgehalten werden. Ein finanzieller Zuschuss wurde durch den Bischof aus dem Fond des lutherischen Weltbundes für geistliche Meetings gewährt, sodass auch weiterhin die Studenten der Theologie sowie die Frauenschule an der Tagung kostenlos teilnehmen konnten.

Erst im Jahre 1957 war die finanzielle Zukunft des Arbeitskreise für die nächsten Jahre gesichert. Die finanzielle Hilfe kam - wie die Jahrzehnte davor - ebenfalls aus den Ausland; nämlich aus der Schweiz. Der schweizerische Sonntagsschulverband stellte seine 1956 eingerichtete Sammlung zum Welt-Sonntagsschultag, an dem die Sonntagsschulkinder in der gesamten Schweiz am Sonntag Laetare für die Sonntagsschularbeit in anderen Ländern sammeln, 1957 dem Arbeitskreis für Kindergottesdienst für die Bewältigung seiner Aufgaben im Rahmen der Kindergottesdienstarbeit zur Verfügung.

Seitens des schweizerischen Sonntagsschulverbandes wurde die Sammlung in der Schweiz angelegt und sich vorbehalten, dem Arbeitskreis die benötigten finanziellen Mittel aufgrund des im Einvernehmen mit dem schweizerischen Sonntagsschulverband hergestellten Haushaltsplanes zu überweisen.

Durch die finanzielle Hilfe aus der Schweiz wurde einerseits die Abhaltung der gesamtösterreichischen Kindergottesdiensttagung, die Betreuung der MitarbeiterInnen sowie die Erstellung von Arbeitshilfen und auch das "Überleben" der Kinderzeitschrift "Die Arche" ermöglicht und andererseits führte sie aber auch zu Auseinandersetzungen mit der Jugendkammer bzw. später mit der Jugendleitung bezüglich der Verwendung dieser Mittel geführt. (15)

An den Arbeitskreis wurden seitens kirchlicher Einrichtungen zahlreiche Ansuchen bzgl. Darlehen und Mitfinanzierung zahlreicher kirchlicher Jugendeinrichtungen herangetragen. So wurde 1958 ein Zuschuss an die Frauenschule gewährt, der Lotsendienst in Graz - da der Weg in den Kindergottesdienst zu gefährlich war- unterstützt, die Kosten für den Altar in Salzerbad sowie die Ausgestaltung der Kapelle auf Burg Finstergrün übernommen, Zuschüsse für Annaberg, ein Darlehen für Deutsch Feistritz 1959 gewährt und die Arbeit des Karl Heinz Rathke in Kamerun unterstützt etc.

UNGARNHILFE 1957

Das Einströmen der flüchtenden Ungarn im November und Dezember 1956 stellte nicht nur unser Land, sondern auch die Kirche vor große Aufgaben.

Bereits sehr bald meldete sich bei unserem Arbeitskreis das Britische Komitee des WCCESSA mit dem Angebot, den Arbeitskreis mit einem größeren Betrag Mittel für die Hilfe an ungarischen Kindern in die Hand zu geben. Kurz danach folgte der Niederländische Sonntagsschulverband. Die Brüder van Kooten und Kroese ließen es sich dann auch nicht nehmen, selbst nach Österreich zu kommen, um sich über die Aufgaben und Nöte an Ort und Stelle zu informieren. Neben einer großen Geldspende, die sich unter den Kindern Hollands gesammelt hatten, brachten sie eine große Anzahl Blockflöten mit, die unter den Kindern verteilt worden sind. Mit holländischen und schweizerischen Mitteln konnte im Sommer 1957 eine großzügige Erholungsaktion für 165 ungarische Kinder gestartet werden. Dabei stand die Herauslösung aus der tristen Situation eines Großlagers und Eingliederung in evangelisches Gemeinde- und Familienleben im Vordergrund.

Ein wichtiger Beitrag war die Herausgabe des Kinderblattes "Die Arche" in ungarischer Sprache. Da die Ungarn kaum Lesestoff zur Verfügung hatten, erreichte das Blatt nicht nur die Kinder, sondern zugleich auch die Erwachsenen.

Die für diese Aktion notwendige Organisation und die angefallene Arbeit wurde vor allem im evangelischen Landesjugendpfarramt unter der Leitung von Herrn Kimmel geleistet. Die Herausgabe der ungarischen Auflage der Zeitschrift "Die Arche" besorgte die Schriftstellerin Frau Dr. Hertha Pyrker.

Dem Arbeitskreis standen folgende Mittel zur Verfügung:

WCCESSA London S 36.296.-

Holland S 91.699,61

Frankreich S 2.950.-

Schweiz S 26.459.87

"DIE ARCHE" FRÜHER "DIE KINDERFREUDE"

Das österreichische evangelische Kinderblatt "Die Kinderfreude" bestand bereits lange vor dem Krieg und wurde wie alle kirchlichen Zeitschriften im Jahre 1939 verboten und nahm bereits 1947 die Arbeit wieder auf. Das Wiedererscheinen im Herbst 1947 wurde nicht nur von den Kindern, sondern auch von den Eltern und Pfarrern freudig begrüßt. Die Auflage konnte sogar aufgrund sehr starker Jahrgänge auf 12-13 000 Stück pro Woche erhöht werden.

"Die Kinderfreude" wurde nach dem Krieg in "Die Arche" umbenannt und erschien von Beginn an wöchentlich am Sonntag und wurde zum weitaus größten Teil über die Pfarrämter verteilt. Inhaltlich schloss es sich dem Kindergottesdienstplan an, vor allem durch die Auslegung des Merkspruches mit Bezug auf den Kindergottesdiensttext, aber auch durch die Geschichten, die möglichst in Beziehung dazu oder zum Kirchenjahr gewählt wurden. Preisausschreiben, die der Vertiefung des biblischen Wissens dienen oder aus dem Leben der österreichischen Kirche genommen wurden, Anregungen zur Freizeitgestaltung sowie Erlebnisberichte der Kinder ergänzten den Inhalt der Zeitschrift.

Das Blatt konnte sich aufgrund der geringen Auflage finanziell nie selbst tragen und musste mit Schuljahresende 1975/76 eingestellt werden.

DIE 1960ER JAHRE

Allmählich veranstalteten auch die Diözesen Fortbildungsseminare für ihre MitarbeiterInnen. So lud der KIGO-Helferkreis in Graz regelmäßig im Oktober zur "Steirischen Kindergottesdiensttagung" nach Deutsch Feistritz ein. Eine Initiative von Rektor Gienger, im Winter Helferfreizeiten in Treffen zu halten, hat leider in den Gemeinden Kärntens wenig Echo gefunden.

1963 wurde sogar eine französisch-österreichische Freizeit auf Burg Finstergrün und 1965 eine bayerisch-österreichische Freizeit in Treffen veranstaltet. Diese Zusammenarbeit mit der Kindergottesdienstarbeit in anderen Ländern und Kirchen drückt sich auch in der Mitgliedschaft und Mitarbeit im "Weltverband für christliche Erziehung", deren Vertreter auch an unseren Tagungen teilnahmen, aus. Eine lose Zusammenarbeit bestand auch bis 1967 mit den verschiedenen befreundeten Kirchen in Österreich (Methodisten, Baptisten, Altkatholiken, Mennoniten). Nach Rücktritt des Vorsitzenden löste sich auch das Komitee auf.

Auf die turbulenten Jahre der Konsolidierung nach dem Krieg folgten somit nicht minder aufregende Jahre.

Wie bereits berichtet bezogen die österreichischen MitarbeiterInnen aus Deutschland die Arbeitshilfe "Die Kinderkirche", da das Evangelische Jugendwerk mit Unterstützung des Arbeitskreises lediglich die Zeitschrift "Die Arche" herausgegeben hat. Ende der 60er Jahre wurden Überlegungen angestellt statt bzw. zusätzlich zur "Kinderkirche" auch eine aus der Schweiz kommende Arbeitshilfe "Der Weg zum Kinde" anzubieten und zu verwenden. Diese konnte den österreichischen MitarbeiterInnen zunächst gratis und später gegen einen geringen Beitrag abgegeben werden.

Dieses Jahrzehnt war aber nicht nur von der Auswahl zusätzlicher Materialien geprägt, sondern auch von den Versuchen die Arbeit des Arbeitskreises im Bereich der Osthilfe und Subvention der TagungsteilnehmerInnen finanziell gesichert zu tun.

Die Versuche, das in der Schweiz veranlagte Geld nach Österreich zu bringen und mit den Zinsen die laufende Arbeit zu bestreiten schlugen aus verschiedenen Gründen fehl.

DIE ARBEIT DES ARBEITSKREISES SEIT DEN 1970ER JAHREN

Die 70er Jahre waren geprägt von vielen Veränderungen und begannen 1972 mit der Zurücklegung der Geschäfte durch Herbert Schacht, der die Geschicke der Kindergottesdienstarbeit in Österreich sehrverantwortungsvoll und mit ungeheuer großem persönlichem Engagement geführt hat. Die Tagung 1972 wurde bereits durch den späteren Superintendenten H.-Christian Gerhold als neuer Vorsitzender vorbereitet. Durch die Nominierung von Vertrauenspersonen aus den Bundesländern konnte endlich der Schwerpunkt vonWien und der Salzerbadtagung in die Bundesländer verlagert werden. Aus Gründen der Sparsamkeit wurden diese Vertrauenspersonen aber nicht in den Arbeitskreis als Vollmitglieder aufgenommen. Der Wunsch, vermehrt in die Diözesen zu gehen bzw. diese anzusprechen, wurde auch bei der Wahl desTagungsortes umgesetzt. Sodass bereits 1971 eine Tagung in Gallneukirchen stattfand. Die Zusammensetzungder TeilnehmerInnen verlagerte sich ebenfalls von vornehmlich WienerInnen auf alle Diözesen und von denTheologiestudenten, die bis in die 60er Jahre "geschlossen" die Tagung besuchten, hin zu den MitarbeiterInnen aus den Gemeinden. Die Verbindung zu den Hörern der evangelisch-theologische Fakultät in Wien wie bereits erwähnt zunächst sehr lose geworden und später völlig erlahmt. In den 90er Jahren nahmen nur vereinzelt TheologiestudentInnenteil. Vom Religionspädagogischen Institut (ERPI) wurde die Tagung vor einigen Jahren ins Ausbildungsprogrammaufgenommen und ist somit für aktive ReligionslehrerInnen kostenlos zugänglich.

Die Abgrenzung zum Evangelischen Jugendwerk (später Evangelische Jugend) verlief nicht nur in finanzieller Hinsicht nicht immer reibungslos. Rechtlich gesehen ist der Arbeitskreis ein Arbeitskreis der Evangelischen Jugend Österreich. Allerdings wollte der Arbeitskreis immer ein Freundeskreis, der aus Freude am und aus Sorge um den Kindergottesdienst zusammenarbeitet, sein und lehnte es noch 1971 ab - aus Angst in Zukunft nur mehr verfahrensrechtliche Fragen zu erörten - Satzungen niederzuschreiben. Nach dem Motto aufgeschoben wurde am 9.11.1986 dennoch ein Statut für den Arbeitskreis beschlossen, das im November 1998 den veränderten Gegebenheiten in der EJÖ angepasst worden ist. Die Statuten sahen nichtnur Vertrauensleute aus den Diözesen vor, sondern legten fest, dass der Arbeitskreis lediglich aus VertreterInnen der Diözesen/Jugendrat H.B. sowie einem/r Vertreter/in des Jugendrates und dem Jugendpfarrer für Österreich bestehen sollte. In den 70er Jahren wurde die gesamtösterreichische Tagung nur alle 2 Jahre abgehalten und im Gegenzugdiözesanübergreifende Regionaltagungen wie z.B. vom 25.-27.10.1974 eine steirisch/burgenländische Tagung in Deutsch Feistritz abgehalten. Eine große Herausforderung stellte 1973 die MECCE (Mitteleuropäische Kindergottesdiensttagung) in Gallneukirchen und 1984 am Rojachhof dar. Eine Krise des Evangelischen Jugendwerkes 1977 zeigte auch große Auswirkungen auf die Arbeit des Arbeitskreises, da während der unklaren Situation über den Weiterbestand der Geschäftsstelle die Sekretariatsarbeiten sowie der gesamte Versand über den Oberkirchenrat abgewickelt wurde. Generell wurde die Eingliederung der Kindergottesdienstarbeit in das Evangelische Jugendwerk von vielen Mitgliedern des Arbeitskreises nicht als Dauerlösung gesehen.

Die Variante, den Arbeitskreis aus dem Evangelischen Jugendwerk auszugliedern und auf unabhängige "Beine" zu stellen und eine Kindergottesdienstpfarrerstelle zu installieren, war stets ein Traum vieler Mitglieder des Arbeitskreises. Mittlerweile ist der Arbeitskreis innerhalb der Evangelischen Jugend Österreich ein Arbeitskreis von vielen, aber dennoch aufgrund seiner finanziellen Unabhängigkeit etwas BesonderesSuperintendent Gerhold legte 1982 den Vorsitz im Arbeitskreis zurück. Er wies bei seinem Abschied auf zwei Probleme, denen sich der Arbeitskreis in Zukunft widmen sollte hin:

1.) Das Problem der dem Kindergottesdienst entwachsenen Kinder

2.) Das Kinderabendmahl

Punktuell konnten bereits in einigen Gemeinden befriedigende Ergebnisse erzielt werden, aber ein Großteil der Gemeinden kann leider von einer Umsetzung dieser Probleme nach nach wie vor nur träumen. Nachfolger Gerholds waren bis 1985 Günter Guggenberger und von 1985 bis 1998 Margerete Sidorenko. Seit 1998 wird der Arbeitskreis von Andrea Petritsch geleitet.

VISIONEN & VORHABEN AM BEGINN DES NEUEN JAHRHUNDERTS

Vorhaben seitens des Arbeitskreises für die nächste Zeit sind u.a. verstärkte Materialienerstellung zu bestimmten Anlässen, MitarbeiterInnenbetreuung, Thematisierung des Kinderoffenen Abendmahls sowieverstärkte PR-Arbeit. Visionen sind zum Einen die finanzielle Absicherung der Arbeit des Arbeitskreises seitens der Landeskirche zum Anderen der Aufbruch zu einer Kirche mit Kindern in der Kinder als gleichwertige Mitglieder der Gemeinden ihren Platz haben.

FUSSNOTEN

1) D. Friedrich Ulrich, Aus der Geschichte des Kindergottesdienstes, Graz S.5

2) D. Friedrich Ulrich, Aus der Geschichte des Kindergottesdienstes, Graz S.7

3) vgl. Tagungsheft 1955 S.2ff

4) D. Friedrich Ulrich, Aus der Geschichte des Kindergottesdienstes, S..8

5) Herbert Schacht, Bericht aus der kindergottesdienstarbeit in Österreich 1870 - 1956

6) Evangelist für die Donauländer, Wochenblätter für christliches Leben, 6. Juli 1930, 19. Jg., S.2

7) Dir. Erwin Jacquemar, Die Bedeutung des Helferamtes für die Aktivierung des Gemeindelebens, Tagungsbericht 1955, S.13ff

8) Dir. Erwin Jacquemar, Die Bedeutung des Helferamtes für die Aktivierung des Gemeindelebens, S.16

9.) Protokoll der Österreichischen Sonntagsschul-Vereinigung vom 16. September 1938

10.) Protokoll der Österreichischen Sonntagsschul-Vereinigung vom 16. September 1938

11.) Schreiben vom 28. September 1938 des Österreichischen Sonntagsschulverbandes an den Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche A. u. H.B.

12.) Schreiben des Reichsverbandes für Kindergottesdienst und Sonntagsschule vom 23. Juli 1938

13.) Rechnungsabschluss für 1937-1938

14.) Österreich bei der Welt-Kindergottesdienst-Tagung, Die Junge Gemeinde, Oktober 1954, S.16

15.) Schreiben des Arbeitskreises an die Jugendkammer vom 20.2.1961